Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Ein Betriebsräteseminar |
Seminarziel:
Das Seminar stellt die juristischen Aspekte des BEM und praktische Hinweise zum BEM-Verfahren dar, ebenso wie die Beteiligungsrechte von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung. Außerdem informiert es über den arbeitsrechtlichen Umgang mit langzeiterkrankten Mitarbeitern. Darauf aufbauend liegt der Fokus dieses Intensivseminars auf der kommunikativen Umsetzung des BEM, d. h. die Gespräche mit den betroffenen Mitarbeitern konstruktiv und vertrauensvoll zu führen. Dabei gilt es, den Betroffenen die Ängste zu nehmen, ihre Zustimmung und Unterstützung für das Verfahren zu gewinnen und gemeinsam Maßnahmen zur erfolgreichen Wiedereingliederung zu entwickeln.
Themenübersicht
Definition/Ziele des BEM
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Hinweise zur Gestaltung einer Betriebsvereinbarung
- Datenschutz
BEM: Praktische Verfahrensbeispiele
- Gesprächsleitfaden
- Möglichkeiten/Bedeutung externer Hilfen
- Checklisten
- Maßnahmen des BEM-Wiedereingliederungsverfahrens
Beteiligungsrechte Betriebsrat/Schwerbehindertenvertretung
- Klärungs-, Unterrichtungs- und Überwachungsrechte nach § 84 Abs. 2 SGB IX
- Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG
- Gestaltung von Betriebsvereinbarung und Mustern
Gesundheitsvorsorge
- Begriff der Arbeitsunfähigkeit
- Maßnahmen zur Senkung der Fehlzeitenquote
- Personenbedingte Kündigung
Umgang mit langzeiterkrankten Mitarbeitern
- Feedbackgespräche
- Rückkehrgespräche
- BEM-Gespräche
Konstruktive Gesprächsführung im BEM
Gesprächstraining
- Vorbereitung
- Struktur
- Durchführung des Beratungsgesprächs
- Ziele festlegen
- konkrete Maßnahmen vereinbaren
Gesprächstechniken
- Effektive Fragetechniken
- Rückmeldung geben
- aktives Zuhören
- Umgang mit Ablehnung/Abwehr
- Orientierung auf ein positives Ergebnis
Lehrmethode:
Referat, Lehrgespräch, Fallbeispiele, Gesprächsübungen, Erfahrungsaustausch
Termine
Teilnehmer
Betriebsratsmitglieder, Schwerbehindertenvertreter
Kosten
Die Teilnahme für Betriebsratsmitglieder ist kostenlos.
Lediglich bei Stornierungen innerhalb von drei Wochen vor Seminarbeginn werden Gebühren erhoben (700,00 € bei einem Seminar von 5 Tagen Dauer; 500,00 € bzw. 450,00 € bei einem Seminar von 3 Tagen Dauer, 400,00 € bzw. 350,00 € bei einem zweitägigen Seminar und 200,00 € bzw. 150,00 € bei einem eintägigen Seminar).