Recher Chemie – Seminare

Arbeitnehmerüberlassung – Neues Recht

Ein Betriebsräteseminar

Seminarziel:
Am 1. April 2017 ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten. Den Teilnehmern werden umfassende Kenntnisse vermittelt, um die betrieblichen Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit prüfen zu können.


Themenübersicht

Betriebsverfassungsrecht

  • Schwellenwerte
  • Betriebsratswahl
  • Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat
  • Mitbestimmung in personellen und sozialen Angelegenheiten


Höchstüberlassungsdauer

  • Berechnung der Überlassungshöchstdauer
  • Unterbrechung des Einsatzes
  • Festhalterklärung
  • Abweichung durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen


Gleichstellungsgrundsatz

  • Abgrenzung von Equal-Pay und Equal-Treatment
  • Drehtürklausel
  • Mitteilungspflichten
  • Berechnung der Fristen
  • Anwendung der Tarifverträge zu Branchenzuschlägen

Offenbarungspflichten

  • Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht
  • Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit

Abgrenzung Werkvertrag:

  • Abgrenzung Werkverträge und deren betrieblicher Abwicklung
  • Risikomanagement

 

Lehrmethode:

Referat, Lehrgespräch, Beispiele und Fälle aus der Praxis, , Erfahrungsaustausch

Termine auf AnfrageAnfragen

Betriebsratsmitglieder

Die Teilnahme für Betriebsratsmitglieder ist i. d. R. kostenlos.

Lediglich bei Stornierungen innerhalb von drei Wochen vor Seminarbeginn werden Gebühren erhoben (700,00 € bei einem Seminar von 5 Tagen Dauer; 500,00 € bzw. 450,00 € bei einem Seminar von 3 Tagen Dauer, 400,00 € bzw. 350,00 € bei einem zweitägigen Seminar und 200,00 € bzw. 150,00 € bei einem eintägigen Seminar).

Sie haben weitere Fragen?
Dann rufen Sie uns an:
 
Lydia Czapla und Katja Pohl
Telefon 02151 6270-19