Arbeitnehmerüberlassung – Neues Recht
Ein Betriebsräteseminar |
Seminarziel:
Am 1. April 2017 ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft getreten. Den Teilnehmern werden umfassende Kenntnisse vermittelt, um die betrieblichen Konsequenzen für die Betriebsratsarbeit prüfen zu können.
Themenübersicht
Betriebsverfassungsrecht
- Schwellenwerte
- Betriebsratswahl
- Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat
- Mitbestimmung in personellen und sozialen Angelegenheiten
Höchstüberlassungsdauer
- Berechnung der Überlassungshöchstdauer
- Unterbrechung des Einsatzes
- Festhalterklärung
- Abweichung durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen
Gleichstellungsgrundsatz
- Abgrenzung von Equal-Pay und Equal-Treatment
- Drehtürklausel
- Mitteilungspflichten
- Berechnung der Fristen
- Anwendung der Tarifverträge zu Branchenzuschlägen
Offenbarungspflichten
- Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht
- Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit
Abgrenzung Werkvertrag:
- Abgrenzung Werkverträge und deren betrieblicher Abwicklung
- Risikomanagement
Lehrmethode:
Referat, Lehrgespräch, Beispiele und Fälle aus der Praxis, , Erfahrungsaustausch
Termine
Teilnehmer
Betriebsratsmitglieder
Kosten
Die Teilnahme für Betriebsratsmitglieder ist i. d. R. kostenlos.
Lediglich bei Stornierungen innerhalb von drei Wochen vor Seminarbeginn werden Gebühren erhoben (700,00 € bei einem Seminar von 5 Tagen Dauer; 500,00 € bzw. 450,00 € bei einem Seminar von 3 Tagen Dauer, 400,00 € bzw. 350,00 € bei einem zweitägigen Seminar und 200,00 € bzw. 150,00 € bei einem eintägigen Seminar).