Grundlagen II: Das Betriebsverfassungsgesetz - Rüstzeug für die Mitbestimmung und Mitwirkung
Ein Betriebsräteseminar | |
Maximale Anzahl an Teilnehmern pro Seminar: | 16 |
Seminarziel:
In diesem Aufbauseminar geht es um das Verhältnis zwischen Betriebsrat bzw. Betriebsratsmitglied und Arbeitgebenden. Die Teilnehmenden erhalten grundlegende, gesetzesaktuelle sowie vertiefende Kenntnisse, um ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte zielgerichtet und effektiv ausüben zu können. Neben praktischen Tipps zur Organisation des Betriebsrats vermittelt das Seminar die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Betriebsratsmitglieds bei der Mitwirkung und Mitbestimmung in den drei wesentlichen Kernbereichen der Betriebsratstätigkeit: den sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Zudem erfahren die Teilnehmenden, wie eine Betriebsvereinbarung auf Augenhöhe ausgehandelt werden kann.
Themenübersicht
Aufbau und Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes
Praktische Tipps zur Organisation des Betriebsrats:
• Vertrauliche Zusammenarbeit
• Beratungs- und Verhandlungspflicht
Wie eine Betriebsratssitzung ordnungsgemäß abläuft:
• Bildung von Ausschüssen
Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten:
• Betriebsordnung
• Arbeitszeitgestaltung
• Sozialreinrichtungen
• Arbeitsschutz
Aufgaben der Einigungsstelle
Betriebsvereinbarung:
• Regelungsgrundlagen
• Beteiligungsrechte Betriebsrat
• Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarung
Mitwirkung/Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten:
• Allgemeine personelle Angelegenheiten
• Personelle Einzelmaßnahmen: Einstellung, Versetzung, Ein-/Umgruppierung, Kündigung
Mitwirkung/Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten:
• Wirtschaftsausschuss
• Betriebsänderung
• Sozialplan/Interessenausgleich
Lehrmethode:
Lehrgespräch, Gesprächskreis, Erfahrungsaustausch, praxisorientierte Übungen
Anmeldung
Termine
Teilnehmer
Neue Betriebsratsmitglieder und jene, die vorhandenes Wissen vertiefen und auffrischen möchten
Kosten
Die Teilnahme für Betriebsratsmitglieder ist i.d.R. kostenlos.
Bei Stornierungen innerhalb von 21 Kalendertagen vor Seminarbeginn fallen folgende Gebühren an (930,00 € bei einem Seminar von 4 Tagen Dauer; 730,00 € bei einem Seminar von 3 Tagen Dauer, 540,00 € bei einem zweitägigen Seminar und 600,00 € bei einem zweitägigen Intensivseminar). Bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Seminarbeginn oder bei Nichterscheinen zum Seminar wird die Seminargebühr in voller Höhe berechnet. Die Gebühr entfällt, wenn eine Ersatzperson den Platz einnimmt.